Förderung.

26. Juni 2010

Schweiz: Kostendeckende Vergütung für Solarstrom (KEV)

Die kostendeckende Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (KEV) ist seit 1. Januar 2009 in Kraft. Sie wird finanziert über einen Zuschlag auf jede verkaufte Kilowattstunde Strom von max. 0.6 Rp., was jährlich 320 Mio. CHF entspricht.

Gerne registrieren wir Ihre Anlage.

info@alectron.ch

Swissgrid führt im Auftrag des Bundes die Abwicklung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch. Anmeldungen für die KEV werden seit dem 1. Mai 2008 mittels offiziellen Anmeldeformulars entgegengenommen. Die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft bis 10 Megawatt, Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse) wird ab dem 1. Januar 2009 erstattet und zwar für den ab diesem Zeitpunkt produzierten Strom.

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18. Juni 2010: Mehr Geld für grünen Strom

Im nächsten Jahr werden bereits 1/3 aller KEV Anlagen frei gegeben, sogar Neuanmeldungen warten “bloss” noch 4 Jahre. Bei einer Vergütungsdauer von 25 Jahren lohnt sich frühes realisieren. Dem tiefen Euro sei dank.

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Das Installationsjahr ist entscheidend

Für private Anlagenbauer macht es Sinn, die netzgekoppelte Photovoltaikanlage sofort auch ohne Zusage für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu realisieren. Hier wird die erwartete Rendite einer Anlage oft nicht auf Kommastellen genau berechnet. Da die Gewinneinbusse durch die Verzögerung der KEV-Zahlungen nur klein ist, überwiegt der Wunsch, die eigene Stromproduktion sofort sicherzustellen. Nach wie vor kann für Anlagen, die nicht in der KEV berücksichtigt werden, die gesamte Investitionssumme von den Bundessteuern abgezogen werden. Für Anlagen, die sofort von der KEV profitieren, ist dies neu nicht mehr überall möglich.

Nach wie vor gilt das in der Grafik veranschaulichte Prinzip: der Vergütungssatz der KEV richtet sich nach dem Baujahr. So gilt: wer rasch eine Anlage baut, wird bis in 25 Jahren von einem maximalen Vergütungssatz profitieren. So hoch wird er nie mehr werden! Private, die gerne unter guten Rahmenbedingungen eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage realisieren möchten, tun dies am besten sofort, unabhängig davon, ob er bereits für die KEV berücksichtigt ist oder nicht. Die damit verbundenen Risiken sind gering. Beim Zuwarten riskiert er, dass sich die Rahmenbedingungen verschlechtern. Geht die Anlage im Jahr 2010 ans Netz, so profitieren Sie vom Vergütungssatz 2010. 25 Jahre lang.

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25.11.2009: Alectron erfreut über Erhöhung der KEV

Alectron begrüsst es, dass der Nationalrat heute die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) erhöht hat. Das zeigt, dass grüne Ideen mehrheitsfähig werden. Dank diesem Entscheid können in den nächsten Jahren tausende Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien realisiert werden, die bisher wegen der Kontingentierung auf Unterstützung warten mussten.

Dank der KEV werden Installationen für die Produktion von grünem Strom rentabel. Leider gibt es heute ein viel zu knappes Jahreskontingent, weswegen tausende Projekte nicht realisiert werden können.

Die heute beschossene Erhöhung auf 0,9 Rappen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Fast sicher ist, dass der Ständerat im Frühjahr 2010 nachzieht. Tausende Projekte, die wegen dem Deckel nicht umgesetzt werden konnten, können damit in den nächsten Jahren realisiert werden. Auf diese Weise kann grüner Strom erzeugt werden in einer Menge, für die es 1,5 AKW benötigt! Mit den Investitionen in grünen Strom werden aber auch Arbeitsplätze geschaffen und Innovationen stimuliert.

Alectron setzt sich dafür ein, dass die KEV in den nächsten Jahren noch weiter erhöht und der Deckel schliesslich ganz gesprengt wird. Denn dass überhaupt ein Deckel existiert, bedeutet de facto eine Förderbremse für erneuerbare Energien. Investitionen in erneuerbare Energien helfen nicht nur dem Klima, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz.

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